In seinen aktuellen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Hessen“ hat sich der Hessische Rechnungshof auch zum Ordnungswidrigkeitenverfahren „owi21“ geäußert. Die von der ekom21 entwickelte Softwarelösung ist seit 2004 in ganz Hessen eingesetzt.
Mit dem Verfahren arbeitet auch die Zentrale Verwarnungs- und Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel (ZBS), die vom Rechnungshof geprüft wurde.
Der aktuelle Bericht schildert, dass die ZBS in den Jahren 2000 bis 2003 rund 5,1 Millionen Verfahren bearbeitet hat. In diesem Zeitraum wären ca. 1 Million Fälle eingestellt oder aufgrund Verjährung nicht mehr weiterverfolgt worden, was der Rechnungshof damals beanstandet hatte.
Zur owi21-Einführung bei der ZBS heißt es „Im Laufe des Jahres 2004 wurde das Softwareprogramm „OWi21“ für den Bußgeldbereich installiert, von dem sich die Verwaltung eine Arbeitsentlastung versprach“.
Bezüglich der positiven Auswirkungen zitiert der Landesrechnungshof das Hessische Innenministerium wonach „... sich die Arbeitssituation in der ZBS im Vergleich zu den Bedingungen während der Prüfung des Rechnungshofs wesentlich zum Positiven verändert habe. Mit der Einführung von „OWi21“ seien bereits erste Erfolge eingetreten. Die Einstellungsquote habe sich im Jahr 2005 auf 9,9 v. H. verringert und die Einnahmen seien wesentlich gestiegen. Sie hätten sich von 28,5 Mio. Euro im Jahr 2003 über 34,8 (2004) auf 36,1 Mio. Euro (2005) erhöht“.
Ein schöner Erfolg der ZBS (und natürlich von owi21), der aber nach der aktuellen Statistik sogar noch übertroffen wurde: Im Jahr 2006 betrug die Einstellungsrate nur noch 8,11 Prozent.
Auch hat sich die Zahl der bearbeiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren erhöht:
Waren es 2005 noch 4,2 Millionen Verfahren, wurden in 2006 4,5 Millionen Anzeigen in Hessen mit owi21 bearbeitet. Davon wickelten allein die Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle 1,3 Millionen mit owi21 ab.
356.490 Bußgeldbescheide wurden erlassen, davon 25.449 mit Fahrverbot, 227.100 wegen anderer schwerwiegender Verkehrsverstöße. 17.469 Bußgeldbescheide betrafen Halt- und Parkverstöße, 80.033 andere geringfügige Verstöße.
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