Park- und Temposünder haben
es in Hessen schwer: Mit dem Softwareprogramm „owi21“ der
ekom21 werden landesweit 4,6 Millionen Ordnungswidrigkeiten
im Jahr abgewickelt. Und das so zeitnah, dass die
Einstellungsrate nur 8 Prozent beträgt.
Jetzt geht es sogar noch schneller, denn die Übertragung von
manuellen Belegen in das Computerprogramm kann zukünftig
entfallen, so Aufsichtsratsvorsitzender Oswin Veith kürzlich
bei einer Tagung im Wetterauer Landratsamt.
PapierbergeDas Einsparpotential hierbei ist enorm:
Jährlich fallen bei der hessischen Polizei rund 400.000
dieser Papierbelege an; hinzu kommen rund 100.000 Anzeigen.
Sämtliche Papiere müssen von Erfassungskräften in das
Computersystem übertragen werden; das ist zeitintensiv und
da können sich schon mal Fehler einschleichen.
Mit diesem Medienbruch ist nun Schluss. Der IT-Dienstleister
ekom21, von dem auch das Programm „owi21“ entwickelt wurde,
hat eine Version für den Streifendienst entwickelt:
owi21ToGo (aus dem Englischen: zum Mitnehmen).
owi21ToGo besteht aus einem PDA oder einem PDA-Phone mit dem
Betriebssystem Windows Mobile und der
Ordnungswidrigkeiten-Software.
Der Clou: Die Hardware ist für viele weitere Anwendungen
nutzbar. Je nach gewählter Ausstattung beinhaltet das Gerät
Computer in der Hemdtasche
owi21ToGo ist nicht schwerer als ein Handy, umfasst aber
alle notwendigen Funktionen.
Mit der Anwendung können Ordnungswidrigkeiten in
sekundenschnelle erfasst werden. Die Ordnungshüter greifen
dabei auf den integrierten Tatbestandskatalog zu. Diese
bundesweit einheitliche Auflistung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten ist für die tägliche Arbeit im
Polizeivollzugsdienst und bei den kommunalen Bußgeldbehörden
grundlegendes Arbeitsmittel.
Nach dieser Liste richtet sich auch, ob für den Verstoß
„nur“ eine Verwarnung oder bereits ein Bußgeld fällig wird.
Beweise lassen sich mittels Kamera festhalten und
Zeugenaussagen werden im Diktiergerät aufgezeichnet. Die
gespeicherten Daten werden von owi21ToGo medienbruchfrei in
das Computerverfahren owi21 überspielt, das die restliche
Abwicklung der Ordnungswidrigkeit übernimmt.
Fast 100 Teilnehmer aus den Kommunalen Ordnungsämtern ließen
sich die Funktionstüchtigkeit erläutern. Die Praktiker waren
begeistert und konnten die Geräte ausführlich testen.
Über owi21
owi21 ist in Hessen, Baden-Württemberg,
Schleswig-Holstein und Thüringen im Einsatz. In Hessen ist
das Verfahren bei mehr als 280 Kommunen, den hessischen
Regierungspräsidien und der Zentralen Bußgeldstelle des
Landes (ZBS) eingesetzt. Insgesamt läuft das Verfahren auf
1.400 Arbeitsplätzen.
In Baden-Württemberg wurden 2007 rund 470 Kommunen und die
Zentrale Bußgeldstelle in Bretten umgestellt (insgesamt
1.500 AP). In Schleswig-Holstein läuft derzeit eine
Pilotphase mit 50 Anwendern (Kommunen und Landespolizei) auf
250 Arbeitsplätzen.
Beim Regierungspräsidium Kassel werden jährlich rund 1,3
Millionen Fälle bearbeitet; hessenweit sind es rund 4,6
Millionen Ordnungswidrigkeiten im Jahr. In Baden-Württemberg
werden rund 7 Millionen Fälle abgewickelt;
Schleswig-Holstein ist zunächst mit 1,3 Millionen Fällen
kalkuliert.
In Hessen wurden vergangenes Jahr mit owi21 knapp 37
Millionen Euro an Verwarnungs- und Bußgeldern allein von der
ZBS eingenommen.
Für die hessischen Ordnungsämter hat die ekom21 als
kommunaler IT-Dienstleister damit einen großen Beitrag zur
wirtschaftlichen, schnellen und sicheren Aufgabenerledigung
geleistet, ist sich Aufsichtsratsvorsitzender Veith sicher. |